Der nächste Winter kommt bestimmt!
Mit Gleinzer & Partner kommen Sie sicher und bequem durch die kalte Jahreszeit.
Schneeräumpflicht & Streuung von Splitt
Gemäß § 93 StVo sind Immobilienbesitzer in Ortsgebieten dazu verpflichtet, sämtliche Gehwege rund um ihr Objekt frei von Schnee und Glatteis zu halten, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Ob Privatperson oder Unternehmen, wir übernehmen diese Arbeiten inkl. der gesetzlichen Haftung gerne für Sie und sorgen für schnee- & eisfreie Flächen auf allen Parkplätzen, Haus- und Tiefgaragenzufahrten, Treppen, Gehwegen, Gehsteigen und anderen Zugangsbereichen.
Splittstreuung und -kehrung
Wir bieten Ihnen während der gesamten Wintersaison (und bedarfsweise auch darüber hinaus) ein breites Spektrum an Winterdienst-Leistungen an. Da wir über alle nötigen Geräte für eine rasche und zuverlässige Schneeräumung verfügen, sind wir innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit.
Nachdem wir den Schnee entfernt haben, streuen wir Salz bzw. Splitt, damit alle Wege sicher passiert werden können. Am Ende der Winterperiode kommen wir erneut vorbei, um den Splitt wieder zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Lehnen Sie sich entspannt zurück und beobachten Sie das schöne Schneegestöber, während wir die Arbeit für Sie erledigen!
Sie haben Fragen und interessieren sich für unseren Winterservice? Dann rufen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten und erstellen ein individuelles Preisangebot, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.